Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich in seinem Schreiben vom 18.11.2009 bekanntlich erneut zum Thema Fahrtenbuch geäußert (Titel des Schreibens: Betriebliches Kfz, Privatnutzung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Familienheimfahrten). Dabei gibt es aus unserer Sicht keine neuen Anforderungen.
Vielmehr fasst das BMF eine ganze Reihe von Gerichtsurteilen zusammen, die unter anderem auch das Thema elektronisches Fahrtenbuch betreffen. Weiterhin heißt es:
“Ein elektronisches Fahrtenbuch ist anzuerkennen, wenn sich daraus dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen. Beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden.”
Hiermit zitiert das Schreiben den BFH vom November 2005.
Weiterhin gilt die Anforderung, das Fahrtenbuch “zeitnah” zu führen. Ein wenig bringt mich das zum Schmunzeln, wenn nun schon unsere Ministeriums-Juristen nicht mehr in der Lage sind, klar zu formulieren (einen hervorragenden Text zur Zeitnähe finden Sie bei Spiegel Online).
Mit Fahrtenbuch.de haben Sie übrigens sogar die Möglichkeit, Ihre “Zeitnähe” zu dokumentieren. Dabei greifen wir nicht auf die – leicht verstellbare – PC-Zeit zurück. Vielmehr bietet unsere SMS-Erfassung eine gute Möglichkeit für einen Zeitstempel. So können Sie beispielsweise am Freitagabend noch aus der Garage eine SMS mit dem Endkilometerstand senden:
654 W
Schon diese kurze SMS reicht. Am kommenden Montag lesen Sie die Fahrt bequem mit vier Mausklicks im Fahrtenbuch ein (Internetverbindung reicht). Das weiß dann, dass Sie am Freitag, den 13.08.2010 um 18:43 den Endstand von 65.654 km für eine Fahrt zur Wohnung gemeldet haben – und protokolliert das änderungssicher auch im Ausdruck.
Da kann keiner mehr unterstellen, Sie hätten das Fahrtenbuch zwischen Weihnachten und Neujahr geschrieben. Übrigens gibt es statt der SMS vom Handy auch ein einfaches Webformular, um diese Kurznachrichten einzugeben. Mehr dazu finden Sie in der Dokumentation (Karteireiter “Hilfe”).